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Mit nur 4 cm Durchmesser – Der kleinste Rauchmelder der Welt.

 

Rauchmelder-Pflicht! – Bis zum 31.12.14 müssen alle Wohnungen, ob privat oder zur Miete mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

 

Der kleinste Rauchmelder auf dem Markt, ausgezeichnet mit dem REDDOT Design Award 2013.

 

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Mehr zum Thema Rauchmelder und zur Verordnung

 

Produkteigenschaften:

– 5 Jahre Premium-Garantie

– Reagiert auf schnell ansteigende Hitze oder absoluten Grenzwert

– Warnmeldung bei schwacher Batterie

– Funktionstest über Testtaste

– Alarmpausenfunktion: 10 min

– Batterie inklusive

– Befestigungsmaterial inklusive

– Smart-Clip Befestigungsring

– Red Dot Design Award 2013

Wohnungen in Hessen mit Rauchmelder-Pflicht:

Alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005 und alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

So viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Wer ist für den Einbau zuständig?

Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich und tragen die Kosten für Anschaffung der Rauchwarnmelder und Montage. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.

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